DGUV V3 als Prüfworkflow abbilden

Beginnen Sie mit der Frage, wer die elektrische Prüfung durchführt und welche Daten der Betrieb danach braucht. Eine Prüfsoftware für die eigene Elektroabteilung muss andere Übergaben beherrschen als eine Geräteverwaltung für den Auftraggeber eines externen Prüfdienstleisters.

  • Eigene Prüfung: Das Prüfteam benötigt passende Prüfabläufe, eine verlässliche Messdatenübertragung und eine nachvollziehbare fachliche Bewertung. Die Software muss zum vorhandenen Prüfgerät passen.
  • Externe Prüfung: Der Betreiber benötigt vollständige, eindeutig zugeordnete Ergebnisse, offene Mängel und belastbare Folgetermine. Vereinbaren Sie das Übergabeformat bereits im Prüfauftrag.
  • Reine Protokollerstellung: Ein Formular kann eingegebene Ergebnisse dokumentieren. Daraus folgen nicht automatisch Geräteanbindung, Fristensteuerung oder eine vollständige Gerätehistorie.

Die BG ETEM zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel unterscheidet unter anderem Besichtigung, Messung, Bewertung und Dokumentation. Eine Softwaredemo sollte deshalb nicht beim fertigen PDF beginnen: Lassen Sie zeigen, wie die zugrunde liegenden Ergebnisse entstehen und dem richtigen Objekt zugeordnet werden.

Auswahlkriterien für DGUV V3 Software

Entscheidend ist die Kombination aus Prüfobjekt, Messgerät und gebuchter Softwareedition. „Herstellerunabhängig“ kann auch bedeuten, dass Sie Werte beliebiger Geräte von Hand eintragen. Das ist keine Zusage einer direkten Schnittstelle.

Auswahlpunkt In der Vorführung nachweisen lassen
Geräteanbindung Genaues Modell, Firmware, Treiber, Softwareversion und erforderliche Lizenz nennen; echte Beispieldaten übertragen
Übertragungsrichtung Messwerte auslesen und gegebenenfalls Inventar oder Prüfaufträge zurück ans Gerät übertragen getrennt testen
Objektzuordnung Führende Nullen, Seriennummer, Kunde und Standort erhalten; gleiche lokale Nummern verschiedener Kunden nicht vermischen
Unvollständige Daten Abgebrochene Übertragung, fehlende Einheiten und unbekannte IDs melden statt stillschweigend ergänzen
Mobiler Einsatz Offline-Erfassung nur als vorhanden werten, wenn Speichern, Wiederverbinden und Konfliktbehandlung vorgeführt werden
Berechtigungen Erfassung, fachliche Bewertung und Administration passend trennen; externe Prüfer nur für beauftragte Bestände zulassen

Warum die Edition zählt: Gossen Metrawatt beschreibt bei IZYTRONIQ Business unterschiedliche Stufen für Anhänge, Benutzerrechte und Export. Metrel weist bei seiner PC-Software ausdrücklich darauf hin, dass die aufgeführten Funktionen nicht in jedem einzelnen Produkt enthalten sind. Das sind Herstellerangaben, keine von uns ausgeführten Produkttests. Fordern Sie die Zusage für Ihre konkrete Konfiguration schriftlich an.

Pflichtfunktionen für auditfähige Nachweise

Trennen Sie rechtliche Anforderungen an Aufzeichnungen von zusätzlichen Beschaffungskriterien. Es gibt nicht allein durch die Bezeichnung „DGUV V3 Software“ ein Gütesiegel für rechtssichere Nachweise.

§ 14 Absatz 7 BetrSichV verlangt für die dort erfassten Prüfungen Angaben zu Art, Umfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Prüfperson; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur. Die Aufzeichnung ist mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Für erfasste Arbeitsmittel an wechselnden Betriebsorten muss dort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen. Ein QR-Code oder eingefügtes Unterschriftenbild belegt für sich nicht, dass der gesamte Nachweisprozess diese Anforderungen erfüllt.

Als zusätzliche Auswahlkriterien empfehlen wir eine stabile Objekt-ID, nachvollziehbare Korrekturen, Sicherungen und getestete Wiederherstellung. Ändert sich später ein Standort, eine Vorlage oder ein Grenzwertkatalog, muss der frühere Prüfstand rekonstruierbar bleiben. Fragen Sie, ob ein erneut erzeugter Altbericht den damaligen Stand oder unbemerkt aktuelle Stammdaten verwendet.

Nach § 3 Absatz 6 BetrSichV legt der Arbeitgeber die erforderlichen Prüfarten, den Umfang und die wiederkehrenden Fristen fest, soweit die Verordnung diese nicht vorgibt. Ein voreingestelltes Jahresintervall ist deshalb keine universelle Lösung. Die Software sollte Begründung, Freigabe der Festlegung und spätere Änderungen abbilden. Die fachliche Herleitung gehört zu DGUV-V3-Prüffristen.

Prüfprotokoll Software richtig nutzen

Prüfen Sie die Software mit absichtlich unterschiedlichen Ergebnissen. Ein vollständig importierter Datensatz ist noch keine bestandene elektrische Prüfung. Ebenso darf „nicht gefunden“ nicht als „ohne Mangel“ in eine Statistik eingehen.

Sechs Demo-Fälle für die Softwareabnahme

Die folgenden Fälle sind ein redaktionell entwickeltes, fiktives Testszenario, keine gemessenen Prüfergebnisse und keine Anleitung zur Elektroprüfung. Legen Sie ausschließlich Testobjekte an und lassen Sie das Prüfteam die fachlichen Eingaben vorbereiten.

  1. Objekt 0007, vollständige Prüfung: Übertragen Sie einen fachlich bewerteten Beispieldatensatz. Objekt-ID einschließlich Nullen, Prüfdatum, Prüfperson, Einheiten und Bericht müssen zusammenpassen.
  2. Objekt 0008, negativer Befund: Übernehmen Sie einen Datensatz mit Mangel. Das Ergebnis bleibt sichtbar; eine Maßnahme mit Verantwortlichkeit entsteht. Ein neuer Kalendertermin darf den negativen Befund nicht verdecken.
  3. Objekt 0009, nicht angetroffen: Erfassen Sie den erfolglosen Prüfversuch. Das System zeigt weiterhin die fehlende Prüfung und einen Klärungsauftrag, kein positives Prüfergebnis.
  4. Objekt 0010, Übertragung unvollständig: Lassen Sie einen erforderlichen Wert oder dessen Einheit fehlen. Der Import wird zur Klärung markiert; die Software darf weder Nullwerte erfinden noch automatisch „bestanden“ setzen.
  5. Derselbe Prüfdatensatz zweimal: Importieren Sie die unveränderte Datei erneut. Das System erkennt die Wiederholung oder macht den Konflikt sichtbar, statt zwei scheinbar unabhängige Prüfungen zu zählen.
  6. Objekt 0007 beim anderen Kunden: Verwenden Sie dieselbe lokale Nummer in einem getrennten Kundenbestand. Die Ergebnisse dürfen nicht mit dem ersten Objekt verschmelzen.

Notieren Sie je Fall Softwareversion, Lizenz, Eingabe, erwartetes und tatsächliches Ergebnis sowie einen Verweis auf den erzeugten Bericht. Ein nicht erfülltes Muss-Kriterium bleibt offen, auch wenn die Verkaufsdemo insgesamt überzeugt. Ergänzen Sie bei Offline-Nutzung einen Konfliktfall mit zwei Bearbeitungen desselben Objekts.

Abgrenzung zu bestehenden Seiten

Für die rechtliche und fachliche Einordnung bleibt DGUV Vorschrift 3 die passende Regelwerksseite. Das DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll erklärt Muster, Pflichtangaben und Nachweisstruktur.

Dieser Leitfaden konzentriert sich auf Auswahl und Abnahme der elektrischen Prüfsoftware, insbesondere Messdaten und Schnittstellen. Arbeitsmittelprüfung Software behandelt das übergreifende Prüfmanagement verschiedener Arbeitsmittel. UVV Prüfung Software ordnet die breitere Softwareauswahl unter anderem für Fahrzeuge und Maschinen ein. Für konkrete Prüffristen oder das Ausfüllen eines Protokolls nutzen Sie die jeweiligen Fachseiten.

Kostenlose Lösungen, Excel und App-Grenzen

Eine kostenlose Edition ist sinnvoll, wenn sie den tatsächlich benötigten Ablauf vollständig trägt. Prüfen Sie, ob sie dauerhaft nutzbar ist oder nur eine Testphase umfasst. Entscheidend sind beispielsweise Objektgrenzen, Zahl der Arbeitsplätze, verfügbare Prüfgeräte-Treiber, Anhänge und Exportrechte. Eine feste Gerätestückzahl, ab der Excel grundsätzlich unzulässig oder Cloud-Software zwingend wäre, lässt sich daraus nicht ableiten.

Excel kann ein Inventar ergänzen, verlangt aber einen geregelten Umgang mit Dateiständen, Zugriffen, Sicherung und Erinnerungen. Desktop-Software benötigt ihrerseits Updates und Sicherungen; bei einer Cloud-Lösung sind Rollen, Vertragsbedingungen, Verfügbarkeit und Datenherausgabe zu prüfen. „Cloud“ ist kein Nachweis für eine unveränderbare Historie.

Vergleichen Sie Angebote für denselben Zeitraum und Funktionsumfang: Gesamtkosten = Einrichtung und Migration + Lizenzen oder Abos + Schnittstellen und Updates + interner Pflegeaufwand + vereinbarter Ausstieg. Erfassen Sie dafür echte Angebote und eigene Zeitansätze, keine ungeprüften Einsparversprechen.

Datenexport vor dem Kauf erproben

Ein Ordner voller PDFs bewahrt lesbare Berichte, ist aber nicht automatisch ein übertragbares Prüfkataster. Fordern Sie zusätzlich strukturierte Bestands- und Prüfdaten, stabile IDs, Mängelstände und die Zuordnung sämtlicher Anhänge an. Lassen Sie Dateiformat, Feldbeschreibung, Kosten, Frist und Zugriff nach Vertragsende schriftlich klären.

Öffnen Sie einen Probeexport außerhalb der bisherigen Software. Stimmen Objektzahlen, führende Nullen, Einheiten, Zeitangaben und Berichtsversionen? Lässt sich ein negativer Befund einschließlich Reparatur und Nachprüfung wiederfinden? Eine proprietäre Sicherungsdatei kann zur Wiederherstellung taugen, ohne einen Anbieterwechsel zu ermöglichen.

Mängel und Sperrstatus sichtbar halten

Trennen Sie Prüfergebnis, organisatorischen Bearbeitungsstand und Nutzungsentscheidung. „Reparatur beauftragt“ ist kein positives Prüfergebnis; „Aufgabe erledigt“ bedeutet nicht automatisch, dass das Gerät wieder eingesetzt werden darf.

DGUV Vorschrift 3, § 3 Absatz 2 verlangt die unverzügliche Mängelbeseitigung und bei dringender Gefahr, dass das mangelhafte Betriebsmittel bis dahin nicht verwendet wird. Ein roter Eintrag im System verhindert die Benutzung nicht physisch. Zuständige Personen müssen die erforderlichen Maßnahmen am realen Objekt umsetzen und die betroffenen Beschäftigten informieren.

Ein brauchbarer Datensatz verbindet den ursprünglichen Befund mit Sofortmaßnahme, Reparaturnachweis, erforderlicher Prüfung und dokumentierter Nutzungsentscheidung. Die frühere negative Prüfung bleibt erhalten. Eine Prüfplakette darf diesen Zusammenhang nicht ersetzen; kontrollieren Sie bei der Übergabe, dass Kennzeichnung und tatsächlicher Nachweisstand zusammenpassen.

Grenzen und Verantwortung

Software kann Messwerte übernehmen und gegen hinterlegte Kriterien vergleichen. Sie kann aber nicht allein beurteilen, ob das ausgewählte Verfahren, die Prüftiefe und die Bewertung zur konkreten Anlage, zum Gerät und zu dessen Einsatz passen. Ein voreingestellter Prüfablauf oder ein grünes Ergebnis ersetzt diese fachliche Verantwortung nicht.

Die Anforderungen an eine befähigte Person für elektrische Betriebsmittel sind getrennt vom Benutzerrecht „Prüfer“ zu prüfen. Lassen Sie die Auswahl und Abnahme der Software von den Personen begleiten, die später die elektrische Prüfung und die betriebliche Organisation verantworten.

Redaktioneller Stand: 27. September 2026. Grundlage sind öffentlich zugängliche Softwarebeschreibungen und die verlinkten Primärquellen. Die Auswahlkriterien sind Empfehlungen; wir behaupten weder einen praktischen Vergleichstest der Anbieter noch eine elektrotechnische oder rechtliche Einzelfallfreigabe. Maßgeblich bleibt auch die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Vorschrift.

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot beschreibt Funktionen für Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenlisten, Unterweisungen sowie PDF-Nachweise und Versionen. Daraus lässt sich keine zugesicherte Prüfgeräte-Schnittstelle oder automatische elektrotechnische Bewertung ableiten. Auch eine physische Gerätesperre wird dadurch nicht ersetzt.

Wenn Sie ArbeitsschutzPilot ergänzend einsetzen möchten, klären Sie anhand Ihres konkreten Angebots, welche organisatorischen Aufgaben dort geführt werden und wie auf den führenden Prüfnachweis verwiesen wird. Die Messdaten und fachlichen Prüfergebnisse müssen im dafür geeigneten Prüfprozess erhalten bleiben. Vermeiden Sie zwei unabhängig gepflegte Listen mit widersprüchlichen Freigabeständen.