Zweck der Checkliste
Mit dieser Vorlage prüfen Sie einen Standort abschnittsweise: Welche gemeinsamen Wege und Einrichtungen werden genutzt? Wo treffen Tätigkeiten aufeinander? Welche Veränderungen oder wiederkehrenden Mängel brauchen eine vertiefte Betrachtung? Die Liste ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, keine amtliche Prüfliste oder Vollständigkeitsbestätigung.
Übernehmen Sie die folgenden Prüffelder in Word, Excel oder Ihr vorhandenes Formular. Ergänzen Sie betriebsspezifische Fragen aus der Gefährdungsbeurteilung. Beobachtungen außerhalb der Liste erhalten einen zusätzlichen Eintrag. Ein Rundgang ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch eine vorgeschriebene Prüfung.
Status je Prüfpunkt festhalten
Verwenden Sie eindeutige Kürzel statt eines unkommentierten Häkchens:
- O – ohne festgestellte Abweichung: Das festgelegte Kriterium wurde im bezeichneten Bereich und Betriebszustand nachvollziehbar betrachtet. Beobachtung oder Nachweis ergänzen.
- A – Abweichung: Befund genau verorten, Dringlichkeit bewerten und Maßnahme zuordnen.
- P – Prüfung offen: Tätigkeit nicht beobachtet, Raum nicht zugänglich, Nachweis fehlt oder Fachbewertung erforderlich. Klärung mit Zuständigkeit und Termin festlegen.
- N – nicht anwendbar: Kurz begründen, warum der Punkt hier nicht zutrifft.
Sofortbedarf wird zusätzlich markiert und unverzüglich behandelt. Er ist kein normaler offener Listenpunkt. Aus der Zahl der O-Einträge ergibt sich keine Sicherheitsquote für den Standort: Ein einziger gefährlicher Befund kann dringender sein als viele unauffällige Punkte.
Vorbereitung
Beginnen Sie mit einer Route und den offenen Befunden der letzten Begehung. Die folgenden Angaben bilden den kopierbaren Listenkopf:
| Feld | Eintrag zum Ausfüllen |
|---|---|
| Begehung | ID, Standort, Datum, Uhrzeit und Schicht: … |
| Anlass | Regeltermin, Änderung, Ereignis oder Nachkontrolle: … |
| Route | Abschnitte in Reihenfolge, Zugänge und gemeinsame Flächen: … |
| Abdeckung | beobachtete Tätigkeiten; nicht besuchte Räume oder Betriebszustände: … |
| Beteiligte | Leitung, Bereichsvertretung, Beschäftigte, Beratung und Dokumentation: … |
| Grundlagen | Gefährdungsbeurteilung mit Stand, alte Befund-IDs, Nachweise zu Prüfungen und Unterweisungen: … |
| Schwerpunkt | neue Arbeitsmittel, Stoffe, Fremdfirmen, Beschwerden oder wiederkehrende Mängel: … |
| Reaktion | erreichbare entscheidungsbefugte Person und betrieblicher Notfallweg: … |
Stimmen Sie die benötigte Fachkunde und sichere Zugänge vorab ab. Die Begehungsgruppe hält selbst Schutzregeln ein; sie öffnet keine elektrischen Einrichtungen und setzt keine Schutzvorrichtungen außer Kraft. Beschäftigte können erklären, welche Probleme während anderer Schichten oder bei Störungen auftreten. Diese Hinweise sind von eigener Beobachtung zu unterscheiden.
Für Betriebsarzt und Sifa gehören auch gemeinsame Begehungen zur Zusammenarbeit nach § 10 ASiG. Besteht ein Betriebsrat, ist er bei arbeitsschutzbezogenen Besichtigungen nach § 89 BetrVG hinzuzuziehen. Weitere Fachrollen werden passend zum Thema eingeplant.
Prüfpunkte für die Sicherheitsbegehung
Die zwölf Felder richten den Blick auf mehrere Bereiche und deren Übergänge. Legen Sie das jeweilige Soll anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung, betrieblichen Regeln und anwendbaren Fachvorgaben fest. Zu jeder einzelnen Frage gehören Status, konkrete Beobachtung und bei Handlungsbedarf eine Befund-ID. Ein Sammelhaken für eine ganze Zeile reicht nicht.
| Prüffeld | Fragen für die Route und geeigneter Beobachtungsbezug |
|---|---|
| 1. Frühere Befunde | Hält die letzte Korrektur auch im Nachbarbereich und in der heutigen Schicht? Befund-ID, tatsächlichen Zustand und Wiederholungsfall notieren. |
| 2. Verkehrswege | Bleibt der Übergang zwischen Bereichen frei und übersichtlich? Wo treffen Fußgänger, Fahrzeuge oder Lieferungen zusammen? Kreuzung und beobachteten Verkehrsablauf benennen. |
| 3. Flucht und Notfall | Ist der Weg vom jeweiligen Abschnitt bis zum sicheren Bereich benutzbar? Passen Kennzeichnung und Rettungsinformationen zur aktuellen Raumaufteilung? Route und betroffene Tür angeben. |
| 4. Brandschutz | Sind Löschmittel erreichbar und Brandschutztüren nicht unzulässig offengehalten? Entstehen durch Zwischenlagerung neue Brandlasten? Einrichtung und Abstellort festhalten; Funktionsprüfungen gesondert klären. |
| 5. Erste Hilfe | Sind Hilfsmittel und Meldewege aus allen besuchten Abschnitten erreichbar? Ist die Notfallbesetzung für die betrachtete Schicht geklärt? Aushang mit tatsächlicher Erreichbarkeit abgleichen. |
| 6. Arbeitsmittel | Wandern beschädigte oder gesperrte Geräte in andere Bereiche? Lassen sich Identität und erforderlicher Prüfstatus zuordnen? Geräte-ID und Auffälligkeit aufnehmen, nicht nur die Plakette betrachten. |
| 7. Gefahrstoffe | Sind auch bereitgestellte Reinigungs- und Hilfsstoffe eindeutig zugeordnet? Passen Lagerort, Kennzeichnung und Schutzinformationen zur Nutzung? Gebinde, Tätigkeit und vorhandene Unterlagen vergleichen. |
| 8. Ergonomie und Umgebung | Fehlen gemeinsam genutzte Transporthilfen dort, wo Lasten ankommen? Wirken Lärm, Blendung oder Emissionen in Nachbarbereiche? Tätigkeit, Ort und Zeitpunkt für eine Fachbewertung festhalten. |
| 9. Ordnung und Versorgung | Bleiben Zugänge zu Schaltern, Anlagen und Sanitärbereichen frei? Werden Abfälle oder Kabel an Übergabestellen zum Hindernis? Den Ablauf der Versorgung oder Entsorgung beobachten. |
| 10. Gleichzeitige Arbeiten | Gefährden Reinigung, Wartung oder Fremdfirmen die laufende Arbeit im Nachbarbereich? Sind Absperrung, Abstimmung und Ansprechpartner bekannt? Beteiligte Tätigkeiten und Übergabe benennen. |
| 11. Schicht und Organisation | Erreichen Änderungen auch Spät-, Nacht- und Vertretungsschichten? Wo führen Störungen oder Zeitdruck zu unsicheren Ausweichlösungen? Beschäftigtenhinweise sachlich aufnehmen, keine persönlichen Diagnosen. |
| 12. Dokumentation und Rückmeldung | Passen Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung noch zu beobachteten Änderungen? Weiß die zuständige Führung von offenen Punkten? Dokumentstand, Befund-ID und nächsten Bearbeitungsschritt zuordnen. |
Die BGHW-Prüflisten Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten ergänzende Fachmodule, etwa zu Leitern, Flurförderzeugen, elektrischen Betriebsmitteln und Büroarbeitsplätzen. Wählen Sie passende Module statt überall dieselbe Grundliste abzuhaken. Bei Laboren, Baustellen, Absturz- oder Explosionsgefährdungen reichen diese zwölf Felder allein nicht.
Ein ruhiger Raum beweist keine eingehaltenen Lärmwerte; ein unauffälliges Gebinde keine beherrschte Exposition. Fehlende Messung oder Fachkenntnis wird als offene Bewertung behandelt, nicht durch eine Vermutung ersetzt.
Beispiel: Ein Standort, drei Begehungsabschnitte
Fiktives Planungsbeispiel, kein Nachweis einer durchgeführten Begehung: Ein Standort besteht aus Verwaltung, Werkstatt und Versand. Die Route umfasst den gemeinsamen Eingang, den Verbindungsgang und die beiden betrieblichen Übergabestellen.
- Verwaltung und Verbindungsgang: Fluchtführung und zeitweilige Materialablage während der morgendlichen Anlieferung ansehen.
- Werkstatt und Versand: Übergabe von Transporthilfen und gesperrten Geräten während laufender Arbeit betrachten.
- Gemeinsame Flächen: Alarmierung, Erste Hilfe und Reinigungsarbeiten auch für die spätere Schicht klären.
Ist die Werkstatt beim Termin außer Betrieb, erhalten betriebsabhängige Fragen dort P, nicht O. Die Liste hält fest, wer eine ergänzende Beobachtung organisiert und bis wann. Ein im Gang gefundenes beschädigtes Leihgerät erhält eine Befund-ID; damit lässt sich die zuständige Geräteverwaltung einbinden, auch wenn der Fundort zu einer anderen Abteilung gehört.
Protokoll direkt mitdenken
Die Checkliste beantwortet, was betrachtet wurde. Das Begehungsprotokoll Arbeitssicherheit führt die Ergebnisse weiter. Für den Übergang genügt je Befund diese kompakte Kopiervorlage:
- Befund-ID / Prüffeld / genauer Ort: …
- Beobachtung und mögliche Folge: …
- Sofortbedarf und bereits veranlasste Sicherung: …
- Weitere Bearbeitung / zuständige Person / Frist: …
- Beleg und Nachkontrolle / Kriterium / Termin: …
Fotos bekommen dieselbe ID und zeigen möglichst den Zustand statt Personen. Lassen Sie unnötige Namen, Bildschirminhalte und Gesundheitsangaben weg. Bei unmittelbarer erheblicher Gefahr: zuerst in Sicherheit bringen, gefährliche Nutzung unterbrechen beziehungsweise Sicherung veranlassen und die zuständige Stelle informieren. Keine eigenmächtige Reparatur oder gefährliche Funktionsprobe. § 9 ArbSchG regelt den Schutz bei besonderen Gefahren.
Für den Abschluss werden Umsetzung und Wirkung getrennt betrachtet. Ein abgeholtes defektes Gerät ist noch keine Antwort darauf, warum gesperrte Geräte erneut ausgegeben werden. Das Wirksamkeitskriterium könnte hier sein, dass die Sperrkennzeichnung und Ausgabeorganisation bei der nächsten relevanten Übergabe tatsächlich greifen. Überfällige oder wiederkehrende Befunde gehen an die entscheidungsbefugte Führung, nicht nur in eine neue Liste.
Wie oft Sicherheitsbegehungen sinnvoll sind
Es gibt keinen für alle Betriebe geltenden Jahres- oder Quartalsabstand. KomNet erläutert den Begehungsturnus anhand der betrieblichen Erfordernisse; das ASiG konkretisiert den Begriff regelmäßig nicht durch eine feste Zahl.
Notieren Sie deshalb je Abschnitt einen begründeten Regeltermin und zusätzliche Auslöser: Umbau, veränderte Verkehrsführung, neue Stoffe oder Geräte, Unfall, Beinaheereignis sowie unwirksame Maßnahmen. Unterschiedliche Schichten und Sonderzustände brauchen eine passende Abdeckung. Fristen für Mängelbeseitigung und Nachkontrolle laufen unabhängig vom nächsten allgemeinen Rundgang.
Kurze Sicherheitsrundgänge ergänzen die vorbereitete Begehung im Alltag. Sie ersetzen keine erforderliche Fachberatung oder Prüfung.
Abgrenzung zu ähnlichen Seiten
Wählen Sie die Arbeitshilfe nach Ihrer Aufgabe. Diese Seite liefert die Fragen und Routenabdeckung für mehrere Bereiche; die Begriffe sind keine gesetzlich scharf getrennten Begehungsarten.
- Sicherheitsbegehung erklärt den gesamten Ablauf, die Rollen und rechtliche Einordnung.
- Arbeitsplatzbegehung Checkliste vertieft einen einzelnen Arbeitsplatz und seine Tätigkeiten mit 35 Fragen.
- Begehungsprotokoll Arbeitssicherheit liefert die vollständige Ergebnis- und Maßnahmenvorlage.
- Arbeitsschutz Audit Checkliste untersucht die Arbeitsschutzorganisation anhand von Kriterien und Nachweisen.
Häufige Fehler
- Leere Felder als unauffällig zählen: Nicht geprüfte Punkte ausdrücklich mit P kennzeichnen.
- Nur Abteilungen betrachten: Gemeinsame Wege, Versorgung und Übergaben in die Route aufnehmen.
- Immer dieselbe Uhrzeit wählen: Tätigkeiten anderer Schichten oder Reinigungsphasen gezielt nachholen.
- Alles durch Sichtkontrolle freigeben: Prüfberichte, Messungen und notwendige Fachbewertung nicht durch Plaketten oder Fotos ersetzen.
- Mängel weiterkopieren: Eine verantwortliche Person und Entscheidung zur sicheren Zwischenlösung festlegen; akute Gefahren sofort behandeln.
- Die Vorlage für einen Nachweis halten: Erst ausgefüllte Beobachtungen und nachvollziehbare Bearbeitung zeigen, was tatsächlich getan wurde.
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
Nutzen Sie die Ergebnisse, um betroffene Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen in ArbeitsschutzPilot nachzuführen. Das Produkt unterstützt gespeicherte Beurteilungen, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen sowie Versionen und PDF-Exporte im jeweiligen Funktionsumfang.
Die Route und ausgefüllte Checkliste bleiben als zugehörige Begehungsunterlage erhalten. Die Vorlage setzt keinen speziellen Foto-, QR- oder Begehungsmodul-Workflow voraus. Automatisch erzeugte Texte sind vor Verwendung auf den tatsächlichen Betrieb zu prüfen; Software bestätigt weder einen sicheren Zustand noch die erforderliche fachliche Freigabe.
Offizielle Grundlagen
Die gesetzlichen Aufgaben bestimmen den Zweck der Liste, nicht eine vorgeschriebene Anzahl von Fragen:
- § 5 ArbSchG verlangt die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung. Daraus werden passende Prüfkriterien abgeleitet.
- § 3 ArbSchG verlangt wirksame Schutzmaßnahmen und deren Anpassung; § 6 ArbSchG die nachvollziehbare Dokumentation von Beurteilung, Maßnahmen und Überprüfung.
- § 3 ASiG und § 6 ASiG nennen regelmäßige Begehungen, Mängelmitteilung und Abhilfevorschläge als Aufgaben von Betriebsarzt und Sifa.
- § 4 ArbStättV regelt unter anderem Mängelbeseitigung, die Funktionsprüfung von Sicherheitseinrichtungen und das Freihalten von Verkehrs- und Fluchtwegen.
- Für die Betreuung ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2 zu berücksichtigen, nicht nur der allgemeine Mustertext.
Quellenabgleich: 28. September 2026. Die Fragen und das fiktive Beispiel wurden für diese Arbeitshilfe zusammengestellt. Sie sind kein Erfahrungsbericht aus einem geprüften Kundenbetrieb und keine Bescheinigung einer Sifa oder eines Betriebsarztes. Für Auswahl, Bewertung und sichere Umsetzung sind die tatsächlichen Bedingungen, das anwendbare Regelwerk und die erforderliche Fachkunde maßgeblich.